Das Streitbeilegungsrecht befasst sich mit den verschiedenen Methoden, die Parteien zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb der traditionellen Gerichtsverfahren nutzen können. Dieser Rechtsbereich ist von entscheidender Bedeutung, da er alternative Mechanismen bietet, die je nach Art und Komplexität der Streitigkeit effizienter, kostengünstiger und gütlicher sein können.
Im Wesentlichen gibt es zwei Kategorien der Streitbeilegung: die gerichtliche, zu der Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren gehören, und die einvernehmliche, zu der Mediation und Verhandlungen gehören. Bei einem Gerichtsverfahren handelt es sich um einen formellen Prozess vor Gericht, während bei einem Schiedsverfahren eine unabhängige dritte Partei eine verbindliche Entscheidung trifft. Mediation und Verhandlung sind dagegen eher kooperative Ansätze, bei denen es darum geht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Das Streitbeilegungsrecht legt die Verfahrensregeln für diese Methoden fest, z. B. wie ein Mediator oder Schiedsrichter ernannt wird, wie das Verfahren abläuft und wie Entscheidungen durchgesetzt werden. Es legt auch Wert auf Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Fairness.
Letztlich besteht das Ziel des Streitbeilegungsrechts darin, den Parteien ein flexibles und zugängliches Mittel zur Beilegung ihrer Streitigkeiten an die Hand zu geben und so die Beziehungen zu pflegen, die Vertraulichkeit zu wahren und die Ressourcen der Gerichte zu entlasten.