Das Recht der Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) ist ein wichtiger Bestandteil des Unternehmensrechts und befasst sich mit den rechtlichen Aspekten, die bei der Fusion von Unternehmen oder der Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes auftreten.
Bei einer Fusion schließen sich zwei Unternehmen zusammen, um eine neue Einheit zu schaffen. Das entstehende Unternehmen ist oft größer als die Summe seiner Teile und profitiert von größeren Ressourcen, gemeinsamem Wissen und einer größeren Marktreichweite.
Im Gegensatz dazu kommt es zu einer Übernahme, wenn ein stärkeres Unternehmen ein schwächeres übernimmt, das anschließend aufhört zu existieren. Das übernehmende Unternehmen übernimmt das Geschäft, einschließlich seiner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, und überträgt somit alle Elemente des übernommenen Unternehmens unter seine Kontrolle.
Das M&A-Recht ist ein umfassender Bereich, der verschiedene Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Recht des geistigen Eigentums und Umweltrecht umfasst. Es befasst sich mit komplexen Fragen wie der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, der Bewertung von Unternehmen, der Strukturierung der Finanzierung von Transaktionen und der Einhaltung von Vorschriften. Sie dient auch der Wahrung der Interessen der Aktionäre während des gesamten Transaktionsprozesses.
Darüber hinaus gewährleistet das M&A-Recht, dass die Transaktion fair, transparent und im Einklang mit den geltenden Gesetzen durchgeführt wird. Es handelt sich um ein kompliziertes und vielschichtiges Gebiet, das aufgrund der Komplexität und finanziellen Bedeutung dieser Transaktionen ein hohes Maß an juristischem Fachwissen erfordert.