Wir kennen die besonderen rechtlichen Herausforderungen, mit denen Kunden aus dem Gastgewerbe und der Tourismusbranche konfrontiert sind, und bieten maßgeschneiderte Lösungen für ihre Bedürfnisse. Unsere Rechtsberatung deckt ein breites Spektrum an Bereichen ab, darunter die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Vertragsverhandlungen, Immobilientransaktionen, Arbeitsrecht, Schutz des geistigen Eigentums und Streitbeilegung.
Im Hotelsektor unterstützen wir Hoteleigentümer, -betreiber und -entwickler bei rechtlichen Angelegenheiten wie dem Erwerb von Hotelimmobilien, Pachtverträgen, Hotelmanagementverträgen, Hotelfranchising und Markenbildung. Wir beraten bei der Einhaltung von Lizenzen und behördlichen Vorschriften, bei Fragen des Hotelarbeitsrechts, bei Kundenverträgen und bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Gästen, Lieferanten oder Mitarbeitern.
Für Kunden aus dem Resort-Sektor, einschließlich Luxusresorts, Ferienimmobilien und Timesharing-Unternehmen, bieten wir rechtliche Unterstützung in Bereichen wie dem Erwerb von Resort-Grundstücken, Erschließungsvereinbarungen, Resort-Management, Einhaltung von Umweltvorschriften und betrieblichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie in Bezug auf behördliche Vorschriften für Ferienanlagen, Bebauungspläne und Flächennutzung, Kundenverträge und Risikomanagementstrategien für Ferienanlagen.
Im Bereich Tourismus unterstützen wir Reisebüros, Reiseveranstalter und andere tourismusbezogene Unternehmen bei rechtlichen Fragen wie der Einhaltung von Reisevorschriften, Kundenverträgen im Tourismus, Haftungsfragen und Reiseversicherungsrecht. Wir beraten zu Lizenzierungsanforderungen, Verbraucherschutzbestimmungen im Tourismus, Marketing und Werbung sowie zur Beilegung von Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten.