Das Europarecht ist ein einflussreiches Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und ihren Bürgern regelt, auch wenn es ausschließlich für europäische Rechtsordnungen relevant ist. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsdisziplinen, vom Verfassungs- und Verwaltungsrecht bis zum Wettbewerbsrecht und den Menschenrechten.
Die Grundprinzipien des europäischen Rechts sind in den Verträgen der Europäischen Union verankert, in denen die legislativen und gerichtlichen Zuständigkeiten der EU festgelegt sind. Diese Gesetze sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich, beeinflussen die nationalen Gesetze und bieten einen Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten auf europäischer Ebene.
Zu den Schlüsselbereichen des europäischen Rechts gehören der Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert, das Wettbewerbsrecht, das wettbewerbswidrige Praktiken verhindert, und die Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention kodifiziert sind.
Das Europarecht dient der Förderung von Einheit, Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten und fördert ein Umfeld der gegenseitigen Achtung gemeinsamer Werte und Grundsätze. Das wirksame Funktionieren des Europarechts ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung eines harmonischen Zusammenspiels zwischen den europäischen Rechtsordnungen und prägt die Rechtslandschaft des Kontinents.